Saisonale Dienste

Winterdienst –
Wir machen den Weg frei

Laut Gesetz ist das frühzeitige Schneeschieben und Streuen des Grundstückes für den Hauseigentümer oder Mieter in den Wintermonaten bei entsprechender Wetterlage Pflicht. Wer den Winterdienst vernachlässigt, läuft Gefahr, im Falle eines Unfalls haftbar gemacht zu werden – und das kann teuer werden

Sie haben keine Lust, im Winter früh morgens bei Eiseskälte Schnee zu schieben?

Das ist nur zu verständlich. Zum einen ist diese Pflicht mehr als lästig und zum anderen muss eine Menge beachtet werden: Je nach Wohnort gibt es unterschiedliche Regelungen bezüglich des Streuguts oder der Schiebebreite. Als erfahrene Dienstleister kennen wir uns mit allen Bestimmungen aus und sorgen dafür, dass Sie sorgenfrei ausschlafen können.
Unser Winterdienst umfasst die Salzausbringung und das Schneeschieben gemäß der örtlichen Bestimmungen auf Bürgersteig, Hof oder Einfahrt. Unsere Mitarbeiter führen den Winterdienst je nach Bedarf sowohl morgens als auch abends aus. Es wird ein pauschaler Festpreis pro Durchgang berechnet.
Bei Interesse machen wir Ihnen gern ein Angebot. Die Kosten werden pro Durchgang festgelegt.

Was können wir für Sie tun? 05722-3325

Wir sind gerne für Sie da, sprechen Sie uns an!

Was können wir für Sie tun?

Wir sind gerne für Sie da, sprechen Sie uns an!